Der Podologe (med. Fußpfleger)
Am 02. Januar 2002 trat das Podologengesetz in Kraft. Konnte doch bis Ende 2001 "jeder" sich med. Fußpfleger" nennen, so ist durch das Podologengesetz nun dieser Titel geschützt. Heute kann der Patient sicher sein, dass derjenige, der diesen Titel führt, eine fundierte Ausbildung über zwei Jahre in Theorie und Praxis hat und diese mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen hat. Als anerkannter medizinischer Fachberuf sind sie Partner des Arztes bei der Behandlung von Fußproblemen. Besonders Risikopatienten, wie Diabetiker und Menschen mit Gefäßerkrankungen, erfordern ein spezielles Wissen.
Eine professionelle Fußpflege ist mitentscheidend für die Prophylaxe (Vorbeugung) und Fußläsionen (Schäden an den Füßen). Viele ältere Patienten können diese selbst nicht mehr durchführen und benötigen daher die Behandlung durch qualifizierte Fachkräfte.
Ziel der podologischen Behandlung sind die Wiederherstellung, die Verbesserung und die Erhaltung der normalen Funktion von Haut und Nägeln an den Füßen. Dadurch können schwerwiegende Folgeschäden wie Amputationen vermieden werden.
Bernhard Münzberg, staatl. gepr. med. Fußpflege, Podologe